In den Hofbeschreibungen von 1645 wird „Gört im Nedersten Hibbergh“ als Anwesen genannt. Dort fand der Steuerbeamte „ein kleines, altes, schlechtes Heusgen vor, mit Garten und Hof. Der Besitzer war ein Tagelöhner mit 3 Kindern. Sein ganzer Besitz: 1 Kuh, 1 Kalb und ein Schweinchen. Weil er kein eigenes Land hat, hat er im Kirchspiel Schwelm (also wohl in Haßlinghausen) etwas gesät und geerntet.“
Etwas später finden wir folgende Bewohner: