1630 wird Peter Hoppe mit seinem Bauernhof in den Steuerzetteln aufgeführt. Dabei muss es sich um den im Kirchenbuch so genannten „alten Hoppe“ handeln, der 1695 im Alter von 100 Jahren (!) starb.
15 Jahre später wird „Tigges Hoppe im Heidtberg“ beschrieben: „Hat ein altes Heußgen, Höfgen und Gärtgen, … ist ein Tagelöhner. Hat 4 Kinder und eine alte Mutter, hat eine Khu(!) und ein Kalb, … ein Schweingen. …“.